Kein Vortritt bei grüner Ampel für Velos

livelifelike 7. Feb. 2026

Stadteinwärts Richtung Zürich herrscht Mischverkehr. Schaltet die Ampel auf Grün, haben zu Fuss gehende Vortritt vor den einbiegenden Autos, Velofahrende aber nicht und müssen gemäss Bodenmarkierung warten.

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Dieser Spot gilt als verbessert, sobald 3 weitere Personen ihn als verbessert markieren. Alternativ kannst du ein Beweisfoto hochladen.

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7 Kommentare

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velolove

7. Feb. 2026

Gilt aber hier im Gegenzug, dass Velos bei freier Strecke auch bei Fussgängerrot rüberdürfen?

brummbaer

7. Feb. 2026

Ja. Die Ampel gilt nur für Fussgänger.

dieghe

8. Feb. 2026

Spannend, diese Konfiguration gibt es nämlich auch bei der stark befahrenen Kreuzung beim Coop in Wipkingen, vor dem Escher-Wyss-Platz.

livelifelike

11. Feb. 2026

Auf Nachfrage bei der Stadt Opfikon ist die Situation folgende: Die rote Ampel gilt auch für Velos. Bei Grün haben die Velos gemäss Bodenmarkierung keinen Vortritt. D. h. einbiegende Autos müssen nur vor Fussgänger halten, aber nicht vor Velofahrer.

Dies sei gemäss Stadt Opfikon im SVG so geregelt.

Bearbeitet: 11. Feb. 2026, 08:28:34

brummbaer

11. Feb. 2026

Das mach ja mal null Sinn. Wenn ich bei Grün nicht farhen, darf sondern zuerst die einbiegenden Autos durchfahren lassen muss, stehe ich unter umständen ewig dort.

Signalisationsverordnung
(SSV)1

Art. 68 Art und Bedeutung der Lichtsignale
1 Lichtsignale gehen den allgemeinen Vortrittsregeln, den Vortrittssignalen und Markierungen vor.187

1bis Rotes Licht bedeutet «Halt». Erscheint im roten Licht ein schwarzer Konturpfeil, gilt das Haltegebot nur für die angezeigte Richtung. Rotes Blinklicht wird nur bei Bahnübergängen verwendet (Art. 93 Abs. 2).188

2 Grünes Licht gibt den Verkehr frei. Abbiegende Fahrzeuge müssen dem Gegenverkehr (Art. 36 Abs. 3 SVG) und den Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten auf der Querstrasse den Vortritt lassen (Art. 6 Abs. 2 VRV189).190

3 Grüne Pfeile gestatten den Verkehr in der angezeigten Richtung. Blinkt daneben gleichzeitig ein gelbes Licht, müssen abbiegende Fahrzeuge dem Gegenverkehr (Art. 36 Abs. 3 SVG) und den Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten auf der Querstrasse den Vortritt lassen (Art. 6 Abs. 2 VRV).191

4 Gelbes Licht bedeutet:

a.
wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können;
b.
wenn es zusammen mit rotem Licht erscheint: Sich für die Weiterfahrt bereithalten und die Freigabe des Verkehrs durch das grüne Licht abwarten.
5 Erscheint im gelben Licht ein schwarzer Konturpfeil, gilt es nur für die angezeigte Richtung.

6 Gelbes Blinklicht (Art. 70 Abs. 1) mahnt den Führer zu besonderer Vorsicht.

7 Lichter mit Fussgängersymbol richten sich an Fussgänger; diese dürfen die Fahrbahn oder den Gleisbereich nur betreten, wenn das Symbol grün aufleuchtet. Beginnt es zu blinken oder erscheint ein gelbes Zwischenlicht oder sofort das rote Licht, müssen die Fussgänger die Fahrbahn oder den Gleisbereich ohne Verzug verlassen.192

8 Lichter mit Fahrradsymbol richten sich an Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern. Für die Bedeutung der Lichter gelten die Absätze 1–4.193

Also müsste wenn dies für Velos auch gelten soll. Eine Kombiampel hin. Sondern würden diese Ampeln ja keinen Sinn ergeben.

erdbeertorte

12. Feb. 2026

@livelifelike: du hast hoffentlich die Polizei auch gefragt, wo jetzt die Benützungspflicht eher gilt: Radstreifen oder kombinierter Rad- / Fussweg?

livelifelike

17. Feb. 2026

@erdbeertorte: Die Auskunft kam tatsächlich schriftlich von einem Polizisten. Aber diese Frage habe ich nicht gestellt. Feel free! Sie empfinden die Situation dort anscheinend tiptop.