Fahrradstreifen zu kurz
Am Morgen staut es hier jeweils die Strasse hoch und als Fahrradfahrer steh ich mit im Stau, weil der Fahrradstreifen erst kurz vor dem Lichtsignal beginnt.
Dieser Spot wurde in der Zwischenzeit verbessert.
Offizielle Antwort
Die Situation ist die folgende: Es gibt ein in der längerfristigen Planung vorgesehenes Bauprojekt: Walchestrasse, Stampfenbachstrasse. Bei diesem Bauprojekt ist eine Verbesserung vom Fuss- und Veloverkehr vorgesehen. Mit einer Umsetzung ist nicht vor Mitte der 20230er Jahre zu rechnen. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Stampfenbachstrasse um eine überkommunale Strasse handelt bei welcher der Artikel 104 der Kantonsverfassung zum tragen kommt.
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Ich möchte links abbiegen
Walchepl. 1, 8001 Zürich, Switzerland
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Velo-Parkplatzwüste Walcheplatz
Kantonsschule Uetikon am See, Walchepl. 2, 8001 Zürich, Schweiz
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indirektes Linksabbiegen
Walchepl. 1, 8001, Zürich, Schweiz
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Rückbau Befristete Verkehrsführung Neumühlequai/Walchestrasse durch den Kanton Zürich
Walchepl. 1, 8001, Zürich, Schweiz
22 Kommentare
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Konto erstellendieghe
28. März 2026
Spot wieder öffnen...
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dieghe
31. März 2026
@bikeable wo ist der Button "dieser Spot wurde verschlechtert"?
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amateur
31. März 2026
Eigentlich hätte dieser Spot nie als "gefixt" markiert werden dürfen. Es war von Anfang an eine temporäre Massnahme, die nun halt etwas überraschend schnell schon passé ist.
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françois_delafontaine
1. Apr. 2026
@dieghe
das geht wohl nicht. Müsste man wahrscheinlich löschen und neu eröffnen. Dann würde auch das "fixed" verschwinden.
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Stadt Zürich
22. Okt. 2025
Die Situation ist die folgende: Es gibt ein in der längerfristigen Planung vorgesehenes Bauprojekt: Walchestrasse, Stampfenbachstrasse. Bei diesem Bauprojekt ist eine Verbesserung vom Fuss- und Veloverkehr vorgesehen. Mit einer Umsetzung ist nicht vor Mitte der 20230er Jahre zu rechnen. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Stampfenbachstrasse um eine überkommunale Strasse handelt bei welcher der Artikel 104 der Kantonsverfassung zum tragen kommt.
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dieghe
22. Okt. 2025
Solche plötzliche Spurenverbreitungen können nicht aller ernst als "Kapazitätsvergrösserer" gesehen werden für die wenigen Meter. Diese gehören endlich überall abgeschafft. Kann man da nicht endlich diesen unverhältnismässigen Artikel ausdribbeln?
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françois_delafontaine
22. Okt. 2025
Liebe Stadt Zürich
diese längerfristige Planung kann doch nicht der Grund sein, dass hier noch 10 Jahre ins Land ziehen, wenn die Situation morgen mit einem Kübel Farbe verbessert werden könnte?!
s. Beitrag von lee_
• die rechte Spur nur für Rechtsabbieger und Velos genutzt wird?
• die rechte Spur nur für Velos genutzt wird?
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Stadt Zürich
23. Okt. 2025
@françois_delafontaine: Beides hat Auswirkungen auf die Kapazität des Knotens. Und die Kapazität des Knotens wird schon dadurch beansprucht, dass im Neumühlequai eine Autospur für den Veloverkehr abgebaut werden soll.
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michid
23. Okt. 2025
In der Verfassung wird nicht von Kapazität sonder von Leistungsfähigkeit gesprochen.
Wenn dank guter Veloinfrastruktur weniger Autos unterwegs sind, steigt für die Verbleibenden, die nicht verzichten können, die Leistungsfähigkeit.
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lee
23. Okt. 2025
... wenn anstelle von
'2 Mischspuren, auf denen die langsamen Velos die schnelleren Autos behindern',
'je 1 Spur für den schnellen motorisierten Verkehr und 1 für den Langsamverkehr benutzt wird",
steigt die Leistungsfähigkeit ebenfalls
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lee
23. Okt. 2025
@StadtZürich: Zuallererst danke fürs Informieren, wenngleich die Kernaussage der Rückmeldung keine Freudensprünge auslöst.
2 Anschlussfragen:
• Was hat der Spurabbau am Neumühlequai (respektive die Fahrbahnumgestaltung, Velos sind auch Verkehrsteilnehmer) mit der Walchestrasse zu tun?
• Besteht für einen Otto-Normalbürger die Möglichkeit zu erfahren, welche Studien/Verkehrsmodelle für die Argumentation zum Abbau der Leistungsfähigkeit benutzt werden? Als Aussenstehender hat man vielfach keine Chance die Richtigkeit der Aussagen zu prüfen oder zu plausibilisieren.
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Stadt Zürich
24. Okt. 2025
@lee_: Die Leistungsfähigkeit eines Knotens wird durch zwei Faktoren bestimmt:
1. Zeit: Je länger die Grünphase pro Umlauf, desto höher die Leistungsfähigkeit.
2. Raum: Je mehr Platz (=Spuren), desto höher die Leistungsfähigkeit.
Beide Faktoren sind klar begrenzt. Kann sein, dass sich bei dieser Aussage Albert Einstein im Grab umdreht und Quantenphysikern die Haare zu Berg stehen, aber für die Verkehrsplanung ist sie exakt genug.
Nimmt man also eine MIV-Spur im Neumühlequai zugunsten eines Radwegs weg, braucht es ev. mehr Zeit, um denselben Verkehr abzuwickeln. Diese Zeit fehlt dann allenfalls für die Stampfenbachstrasse. Gemäss den ausführlichen Berechnungen reicht es gerade so, wenn die Stampfenbachstrasse bleibt, wie sie ist.
Es stellt sich also die Frage: Eine gute Veloinfrastruktur im Neumühlequai (vom Dynamo bis zum Central) oder 30m Velostreifen in der Stampfenbachstrasse?
Zur zweiten Frage: Wissen wir nicht. Ev. mit einem IDG-Antrag. Wir vertrauen hier den Fachleuten, die sind nämlich längst nicht so MIV-affin, wie das oft vermutet wird. Vielleicht wird das auch im Zusammenhang mit der Auflage des Neumühlequais publiziert.
Wir fragen mal nach.
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Stadt Zürich
24. Okt. 2025
@michid, @lee_: Stimmt, es wird von Leistungsfähigkeit gesprochen. Aber sowohl in der Debatte im Kantonsrat wie auch im erläuternden Bericht etc. pp. vor der Abstimmung wurde klar gemacht, dass es eben einzig um den MIV geht. Das werden auch Gerichte berücksichtigen müssen.
Die Frage ist eher: Welche Leistungsfähigkeit? In den zwei Spitzenstunden oder über den Tag verteilt? Das wäre spannend, wenn diese Frage mal gerichtlich geklärt würde.
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dieghe
16. Nov. 2025
@Stadt es wäre eigentlich an der Zeit, dass ihr diesen Artikel vor Gericht bringt. Es gibt genug andere Gesetzesartikel die den Anti-Stau Artikel aushebeln würden. Die Velo Community würde sich über einen mutigen Schritt gegen diesen unverhältnismässigen Artikel sehr freuen, davon bin ich überzeugt.
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brummbaer
16. Nov. 2025
Der Antistau Artikel steht in der Verfassung. Da wir in der Schweiz kein Verfassungsgericht haben, ist es schwierig dagegen Vorzugehen. Will man etwas aus der Verfassung haben, braucht es zwingend eine Abstimmung. Angeregt entweder durch eine Initiative oder Parlamentsbeschluss.
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amateur
16. Nov. 2025
Es stehen auch andere Dinge in der Verfassung, z.B. der Lärmschutz oder die Schaffung eines nationalen Velowegnetzes. Gerichte wägen zwischen den verschiedenen Interessen ab, die alle in der Verfassung stehen, und sich nur allzu oft widersprechen.
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brummbaer
17. Nov. 2025
Du kannst aber nicht gegen einen Verfassungsartikel klagen.
Lärmschutz steht in der Verfassung. Alleine nicht viel wert, daher gibt es eine Verordnung, Gestetz das die Umsetzung regelt.
Juristisch angreifen kann man nur die Gesetze und oder die Verordnung dazu. Der Verfassungsartikel bleibt davon unberührt. Verfassungsänderungen können nur durch Parlament und in letzeter Instanz durch das Volk beschlossen werden.
Man kann zwar das Gesetz angreifen, der Verfassungsartikel bleibt aber und es könnte einfach ein neues Gesetz beschlossen werden.
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dieghe
17. Nov. 2025
Klar bleibt der Artikel, es kann jedoch ein Leitentscheid geben der einen anderen Artikel höher gewichtet. Dies kann immer wieder genutzt werden als Argumentation.
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Stadt Zürich
7. Okt. 2025
Werde intern mal nachfragen, inwieweit ein MIV Spurabbau möglich ist.
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olgaundfritz
16. Okt. 2025
Suuuper sehr gerne, top
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lee
6. Okt. 2025
Frage an die Stadt... was spricht dagegen, dass:
• die rechte Spur nur für Rechtsabbieger und Velos genutzt wird?
• die rechte Spur nur für Velos genutzt wird?
Das einspurige Nadelöhr gibt es ohnehin weiter oben bei der Tramhaltestelle. Da dürfte das vom Kanton so geliebte Argument "Kapazitätsabbau" nur bedingt gelten. (Beim ersten Fall wäre es nicht einmal ein Spurabbau.)
Und sollte ein 100 m langer Aufstellbereich im Stadtzentrum nicht ausreichend sein, dann wäre das ein klares Zeichen, dass hier verkehrstechnisch grundlegend was nicht stimmt.
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simulant
6. Okt. 2025
Typischerweise Ist es um die kantonalen Gebäude in Züri besonders schlimm
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