Erstellt am 2. März 2022
Kanton Zug
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VELOFÖRDERUNG DURCH SOFT-MASSNAHMEN
Der Zuger Kantonsrat beschloss im Jahr 2023 eine Million Franken für fünf Jahre zur Unterstützung des Velofahrens durch Soft-Massnahmen. Darunter versteht man beispielsweise E-Bike- oder Velo-Fahrkurse für gewisse Personengruppen, Veloverleihe, Einrichtungen, Anlagen sowie Anreizsysteme und Kampagnen.
Keine Soft-Massnahmen sind Velowege oder Velostreifen.
Private, Vereine, Schulen oder Firmen können Projektideen für Soft-Massnahmen einreichen und diese – mit der finanziellen Unterstützung des Kantons – SELBST UMSETZEN.
Ein Gesuch muss mindestens Folgendes enthalten:
> Beschrieb des Projekts oder Vorhabens inklusive Kostenschätzung
> Zeitrahmen
> Kontaktangaben
Die Eingabe des Gesuchs kann per Post an das Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 6300 Zug oder per E-Mail an info.arv@zg.ch erfolgen.