Privat oder Veloweg?
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Könnte jemand mir erklären was hier genau los ist? Darf man mit dem velo durchfahren oder nicht? 🫤
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5 Kommentare
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Konto erstellenbrummbaer
5. März 2024
Ist ein Privatweg. Da entscheiden die Anrainer wer oder was auf dieser Strasse durchfahren darf.
Ein Richtplaneintrag ist kein Durchfahrtrecht, das wäre es nur dann, wenn ein solches im Grundbuch eingetragen ist.
Ein Richtplan ist nur ein, so sollte es sein oder das wäre hier vorgesehen. Es gibt zum Beispiel (nicht unbedingt in der Stadt Zürich) viele Einträge die wahrscheinlich nie verwirklicht werden. Gutes Beispiel der Eintrag des Autobahn Y das Jahrelang im Richtplan war und nie verwirklicht wurde.
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thomas bike
4. März 2024
Der Kellerweg hinter dem Fahrverbot gehört zum Basisnetz des städtischen Velonetzes. Die Stadt sollte eine Durchfahrterlaubnis aushandeln oder einklagen, auch wenn das vielleicht nicht so einfach ist.
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impuls 8005
5. März 2024
Nur zur Untermauerung:
Laut Datenlage Stadt Zürich ist dies Teil des Velonetzes, Datensatz siehe unten.
(N ``velo 1 '' bedeutet ``Velo darf hier verkehren.'')
Siehe:
https://www.stadt-zuerich.ch/geodaten/download/Fuss__und_Velowegnetz
id1 36816
velo 1
velostreifen 0
veloweg 0
einbahn 0
fuss 1
name Kellerweg
map_velo 0
map_fuss 2
objectid 34669
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Stadt Zürich
4. März 2024
Das Pikto heisst sicher nicht, dass man durchfahren darf. Es ist wohl ein Überbleibsel aus der Zeit, als das noch nicht verboten war.
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cyclingarchitect
13. März 2024
dann handelt es sich aber um unglaublich gute Farbe: Das aktuelle Verbot besteht nämlich seit 1962 (siehe Bild 2).
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