Auch hier: unklar wer Vortritt hat
An diesem Ort ist die gleiche Unklarheit für Velos wie weiter stadtauswärts an der Pfingstweidstrasse, dokumentiert in diesem Spot https://bikeable.ch/entries/d6ojH2n7sycqbAK4d
Die Autos welche vom Bhf Hardbrücke her kommend rechts abbigen haben gleichzeitig mit der Fussgängerampel grün, den Autos zeigt ein orange blinkendes Warnlicht an, dass zu Fuss gehende Vortritt haben. Da bei der Ampel am Boden ein Velosignet aufgemalt ist, die Ampel jedoch nur ein Fussgängersimbol hat, haben Velos kein Vortritt wenn sie fahrend die grüne Ampel überqueren. Velos müssten gestossen werden damit sie gegenüber den Autos vortritt haben. Stimmt das wirklich?
Beim Wipkingerplatz (Bild 2) wurde meiner Meinung auch die falsche Ampel montiert. Bei der Tramhaltestelle Guggachstrasse (Bild 3) gilt die Ampel nicht für Velos da Haifischzähne aufgemalt sind. Hier dürfen Velos fahren wenn die Fahrbahn frei ist, auch bei roter Fussgängerampel.
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Spots in der Nähe
Verwirrende und unklare Situation für Velos
Hardstrasse 234, 8005 Zürich, Schweiz
Rechtsabbiegen für Velos bei Rot?
Neue Hard 16, 8005 Zürich, Schweiz
Knoten Hardstrasse Pfingstweidstrasse
Hardstrasse 234, 8005 Zürich, Schweiz
RABR
Neue Hard 16, 8005 Zürich, Schweiz
4 Kommentare
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25. März 2021
Promotest du wirklich Vandalismus an Trottis?
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benjamin
26. März 2021
Nein nur gegen elektrisch betriebene Bequemlichkeitsfahrzeuge die überall herumstehen. Trottinett sind ja ursprünglich beinbtrieben und nicht motorbetrieben. Unterdessen gibts ja schon eine SUV Version davon mit 30cm breiten Pneus. So eine Mischung zwischen tiefergelegtem Motorad und Trotti.
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velolsg
25. März 2021
Ja, als Velo hast du keinen Vortritt (ausser du steigst ab). Wenn du aber gleichzeitig mit Fussgänger:innen die Strasse überquerst, sollte es eigentlich klappen. Und du darfst ja immer fahren, wenn die Strasse gerade frei ist, auch wenn Rot ist (da das Lichtsignal ja nicht für dich gilt).
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benjamin
28. März 2021
Das Problem ist meines Erachtens die Inkonsquenz der Signalisation für Velos entlang der Pfingsweidstrasse. Bei drei Strassenübergängen ist eine Velospur neben dem Fussgängerstreifen angezeichnet, die Ampel ist jedoch nur für Fussgänger:innen. Beim Übergang auf der anderen Seite der Brücke beim Parkhaus fehlt auch die Veloampel. ist das Absicht oder Versehen/Unfähigkeit? Falls ein Velo bei Grün fahrend die Strasse überquert und angefahren wird, wie sieht die rechtliche Situation aus? Liegt die Hauptschuld beim Velo und das Auto wird entlastet? Diese signaltechnische Unklarheit hätte somit finanzielle Folgen für die velofahrende Person.
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