Gefährliche Engstelle

amethyst 27. Aug. 2026

Liebe Stadt Zürich
Warum müssen hier zwei Fussgängerinseln sein? Wie sind die begründet?

Die Uetlibergstrasse ist in diesem Abschnitt ziemlich übersichtlich und eine 30er-Zone, wäre also zu Fuss auch gut ohne Insel überquerbar. Für Velofahrende hingegen sind sie eine Gefahr.

In dieser Engstelle werde ich regelmässig von Autos abgedrängt. Nachdem kürzlich auch mein Sohn von einem LKW hier fast angefahren wurde, habe ich ihn nun angehalten, für diesen Abschnitt aufs Trottoir auszuweichen. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.

Wenn möglich bitte Rückbauen und dafür den Velostreifen durchgehend machen.

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Offizielle Antwort
Beide Übergänge sind Schulwegquerungen, welche im Schulwegplan als anspruchsvoll respektive mit erhöhter Anforderung verzeichnet sind.
In der Abwägung wurde demzufolge die Sicherheit der Zufussgehenden höher gewichtet als diejenige der Velofahrenden.

10 Kommentare

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hajdeni

27. Aug. 2026

Statt eine Insel in der Mitte könnte auch eine Sequenz Veloweg-Insel-MIV Fahrbahn-Insel-Veloweg geadacht werden. Mit Fussgängerstreifen auf allen drei Fahrbahnen. So sind Schulkinder geschützt (soweit ein Fussgängerstreifen überhaupt vor MIV und leider auch Velos schützen kann) und der MIV kann sich prügeln, wer zuerst fahren kann, ohne die Velos zu gefährden.

michid

27. Aug. 2026

Fussgängerinseln sind ein bauliches Eingeständnis, dass der motorisierte Verkehr weiterhin Vorrang und möglichst wenig Verzögerung erfahren soll. Statt dass Autofahrende den Fussgängern selbstverständlich den Vortritt gewähren, werden diese in kleine, geschützte Zwischenräume ausgelagert.

simulant

27. Aug. 2026

Absolut bei Dir.

Eine T30 Strecke, auf der die Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt wird, braucht keine Schutzinseln.

Wenn aber eh davon ausgegangen wird, dass alle T35 bis T50 drauf haben und nicht kontrolliert wird... naja.

Blitzer installieren, Schutzinseln abbauen, fertig.

Alles andere ist eine Kapitulation und eine feige Verkehrspolitik, wie sie leider in Züri von höchster Stelle betrieben wird.

Stadt Zürich

27. Aug. 2026

Beide Übergänge sind Schulwegquerungen, welche im Schulwegplan als anspruchsvoll respektive mit erhöhter Anforderung verzeichnet sind.
In der Abwägung wurde demzufolge die Sicherheit der Zufussgehenden höher gewichtet als diejenige der Velofahrenden.

amateur

27. Aug. 2026

Schutzinsel bei T30?

mikhd002

27. Aug. 2026

Ohne die genaue Stelle zu kennen, wäre es eventuell möglich die Querung zu erhöhen und vertikale statt horizontale Versätze zu benutzen, damit die Bremswirkung erhalten bleibt, aber ein durchgehender Velostreifen auch möglich wird?

Sonst kommt mir nichts anderes in den Sinn als der Begriff "Fleischbremse" - der Veloverkehr wird benutzt um den MIV zu bremsen, um den Fussverkehr zu schützen. Das kann doch keine vision-zero kompatible Verkehsführung sein oder?

umweltliteratur

27. Aug. 2026

Man könnte problemlos sowohl zu Fuss gehende als auch Velofahrende schützen und zwar durch eine Verengung mit Überweg und Velobypass. Warum wurde das nicht gemacht? Bei einer T30 Strasse hätte das doch möglich sein müssen?

Bearbeitet: 27. Aug. 2026, 14:56:54

olgaundfritz

28. Aug. 2026

Schön, dass man uns lieber gegen einander ausspielt als eine Lösung zu suchen.

simulant

28. Aug. 2026

Ich frage mich, ob das so eine T30 Strecke ist, wo die Höchstgeschwindigkeit wegen dem Kanton nur signalisiert werden darf, aber keine baulichen Anpassungen gemacht werden dürfen?

Selbst dann gibt es bauliche Anpassungen ohne die MIV Kapazität zu beschränken. Und T30 lückenlos und rigoros durchzusetzen, diese Möglichkeit gäbe es sowieso. Wird einfach nicht gemacht in dieser laschen Stadt. Stattdessen werden Autofahrende als „Gewohnheitstierchen“ verniedlicht, die man nicht zu sehr fordern darf.

amethyst

2. Sept. 2026

@Stadt Zürich: ich sehe den Punkt, bin aber sicher, dass es in der Umsetzung andere Möglichkeiten gegeben hätte, zB die oben genannten queren/vertikalen Verlangsamungsmassnahmen. Und als Schulwegquerung würde definitiv einer, nämlich der "untere" (nördlich gelegene) ausreichen. Der führt zur Bachtobel Strasse und somit zum Schulhaus.

Falls alle möglichen Querungen im Einzug Bereich eines Schulhaus als Schulwegübergänge gelten, wüsste ich mindestens noch zwei in direkter Nähe, die angepasst werden sollten (zB Uetlibergstrasse 177).

Also bitte den einen Rückbauen und den anderen anpassen.

Bearbeitet: 2. Sept. 2026, 08:11:09