Anlieferung auf Velo-/Fussweg

euler271 17. Juli 2026

Mal wieder Zugang zu den Veloparkplätzen und Durchfahrt vor dem Airgate recht eingeschränkt.
Das Gebäude hat doch eigentlich eine Anlieferungsmöglichkeit auf der anderen Seite.
Kann man nicht durchsetzen, dass diese auch genutzt werden soll?

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Sorry für unsere erste, nicht wirklich zufriedenstellende Antwort. Aber richtig war sie eben schon. Wir versuchen es noch einmal:
-Auf diesem Rad-/Gehweg existieren ganz viele Wegrechte der angrenzenden Liegenschaften. Deshalb gibt es auch Ausfahrten auf die und Einfahrten von der Thurgauerstrasse.
Wie das damals zustande gekommen ist, als die Glatttalbahn geplant und gebaut wurde, wissen wir nicht und planen auch nicht, das zu recherchieren. Man merkt es aber heute noch recht gut, dass die Anliegen des Fuss- und Veloverkehrs in diesem Projekt nicht unbedingt allererste Priorität hatten.
- Die gelbe Schrägmarkierung wurde angebracht, weil der Weg unterdessen auch als Schulweg vom und zum Schulhaus Nordstern dient (siehe auch die neu gebaute Passerelle)
- Die Pfosten, die auf einzelnen Abschnitten montiert wurden, verhindern zwar zuverlässig das Fahren und Halten auf der Fussgängerfläche, sie haben aber auch schon zu mehreren schweren Velounfällen geführt.
- Die Führung der VVR ist auf der Fahrbahn geplant, steht aber erst in der Phase Vorprojekt.

16 Kommentare

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Stadt Zürich

21. Juli 2026

Sorry für unsere erste, nicht wirklich zufriedenstellende Antwort. Aber richtig war sie eben schon. Wir versuchen es noch einmal:
-Auf diesem Rad-/Gehweg existieren ganz viele Wegrechte der angrenzenden Liegenschaften. Deshalb gibt es auch Ausfahrten auf die und Einfahrten von der Thurgauerstrasse.
Wie das damals zustande gekommen ist, als die Glatttalbahn geplant und gebaut wurde, wissen wir nicht und planen auch nicht, das zu recherchieren. Man merkt es aber heute noch recht gut, dass die Anliegen des Fuss- und Veloverkehrs in diesem Projekt nicht unbedingt allererste Priorität hatten.
- Die gelbe Schrägmarkierung wurde angebracht, weil der Weg unterdessen auch als Schulweg vom und zum Schulhaus Nordstern dient (siehe auch die neu gebaute Passerelle)
- Die Pfosten, die auf einzelnen Abschnitten montiert wurden, verhindern zwar zuverlässig das Fahren und Halten auf der Fussgängerfläche, sie haben aber auch schon zu mehreren schweren Velounfällen geführt.
- Die Führung der VVR ist auf der Fahrbahn geplant, steht aber erst in der Phase Vorprojekt.

simulant

21. Juli 2026

Erklärt immer noch nicht, warum die Anlieferung einer städtischen Liegenschaft nicht dort erfolgt, wo vorgesehen.

Warum?

amateur

21. Juli 2026

Habe noch ein Bild der vorgesehenen Anlieferung angehängt.

thomas bike

19. Juli 2026

Kommt an der Stelle noch dazu, dass diese Liegenschaft (Airgate) im Alleineigentum der Stadt Zürich ist. Da könnte man erwarten, dass die Stadt das Anlieferkonzept strikt durchsetzt.

Wenn die Stadt es nicht einmal bei den eigenen Lieferanten schafft, bei Bestellungen ein Plänli für den Güterumschlag mitzusenden, muss man sich nicht wundern, dass es bei den privaten Grundstücken nicht klappt.

Bearbeitet: 19. Juli 2026, 08:19:39

zweiracabrio

19. Juli 2026

Ich sehe auch eine Anhalteverbotstafel in beide Richtungen und ich bezweifle, dass an solchen Stellen Güterumschlag geduldet wird.

Bearbeitet: 19. Juli 2026, 04:37:54

amateur

17. Juli 2026

Also erstens, was sollen eigentlich die gelben Diagonalstreifen? Gemäss Apple Maps waren die 2022 noch nicht dort. Soll das eine Art Aargauer Trottoir sein? Weil Fussgänger in dieser Mischzone Velo/Fuss/Lieferverkehr einen zusätzlichen "Schutz" benötigen? Falls ja: funktioniert ja hervorragend, wenn man Bild 1 anschaut.

Zweitens: Von der Stadt Zürich bzw. ihrem hiesigen namenlosen Schreiber (wer immer das jeweils ist) würde ich schon etwas mehr Seriosität erwarten. Nein, das ist keine "Nebenfahrbahn-Dingsbums-Irgendwas-Verkehrsfläche". Diese Fläche hat einen klaren Rechtsstatus, es handelt es sich um einen verpflichtenden Veloweg im (standardwidrigen) Mischverkehr mit Fussverkehr. Halteverbot ist zwingend und dementsprechend auch signalisiert.

Drittens: Man wird den Kreischef anschreiben müssen, und der wird sagen, dass Warenumschlag auf Trottoir und Veloweg natürlich verboten sei, und dass es ein Anlieferungskonzept gebe.

Viertens: Es ist so verdammt kafkaesk und wir drehen uns im Kreis und schreiben jeden Tag wieder dasselbe. Siehe: LKW-Parkplatz bitte aufheben

Bearbeitet: 18. Juli 2026, 16:38:50

brummbaer

17. Juli 2026

Gemeinsamer Geh und Radweg in dieser Form ist leider erlaubt und entspricht auch der Norm. Da breit Genung.

Nur die Antwort der Stadt ist eher Peinlich, wenn das Schild Gemeinsamer Geh und Radweg dort noch hängt.
Weil dann dürften Autos dort nur in Ausnahmen dort Fahren. Blaulichtfahrzeuge (immer im Notfall) oder Land und Forstwirtschaftsfahrzeuge. (mit Entsprechendem Zusatzschild).

zweiracabrio

19. Juli 2026

Wenn die Stadt mal nicht auf Züri-Finish macht und den Gehbereich mit gelben Strichen markiert anstelle teuren baulichen Massnahmen, ist es auch wieder nicht recht...

Stadt Zürich

17. Juli 2026

Es ist kein Velo-/Fussweg, sondern eine Nebenfahrbahn-Dingsbums-Irgendwas-Verkehrsfläche. Alles furchtbar kompliziert und kaum zu ändern.

Bearbeitet: 17. Juli 2026, 08:22:31

simulant

17. Juli 2026

Ja, meinetwegen.

Aber es ist in der ganzen Stadt mittlerweile haarsträubend, dass zunehmend (ja, subjektiver Eindruck) auch Gebäude und Betriebe mit eigenen Anlieferzonen und -rampen auf dem Grundstück übers Trottoir, Velostreifen und Dingsbums-Verkehrsflächen angeliefert werden.

Warum?
- Faulheit der Lieferanten (das hat mir kürzlich ein Drogerie Müller-Lieferant an der Birmensdorferstrasse quer über Trottoir, Velostreifen und Strasse stehend ins Gesicht gesagt: Dass es ihm zu mühsam ist, rückwärts in die Anlieferung zu fahren und dass es ihm egal sei, dass es mich stört).
- Aber auch: Es ist der Polizei egal, es werden keine Kapazitäten für Kontrollen eingesetzt, die Lieferanten haben schlicht nichts zu befürchten, nie, nirgends. Unsäglich.

lezurex

17. Juli 2026

Bild 2 ist von Apple Maps, Aufnahmedatum unbekannt, aber ziemlich sicher neuer als Juni 2024. Ich sehe da ganz klar ein Schild 2.63.1 "Gemeinsamer Rad- und Fussweg". Heisst, die Fahrzeuge hätten da gar nichts verloren. Hängt dieses Schild noch? Bin selten in der Gegend da.

euler271

17. Juli 2026

Ich werde am Montag schauen ob das Schild und das Halteverbotschild noch da hängen. Ich dachte aber schon.

brummbaer

17. Juli 2026

Wenn ja ist die Antwort der Stadt, halt dann sehr Peinlich.

Stadt Zürich

20. Juli 2026

@euler271: Das Halteverbot bezieht sich auf die Thurgauerstrasse.

amateur

20. Juli 2026

Trifft denn hier SSV Art. 30 Abs. 2 "Steht das Signal «Halten verboten» (2.49) im Bereich des Fahrbahnrandes, gilt es auch für das angrenzende Trottoir." nicht zu? Ggf. weil es sich um einen von der Strasse durch den Grünstreifen getrennten Rad/Geweg handelt?

In dem Fall bleibt aber immer noch das Problem, dass die Fahrzeuge diesen Weg verbotenerweise befahren haben müssen, um dort zu halten.

Bearbeitet: 20. Juli 2026, 07:45:47

euler271

21. Juli 2026

Ich bin jetzt gerade wieder an dieser Stelle vorbei, die Schildsituation ist noch immer so wie auf dem Bild von lezurex.
Habe ein weiteres Foto angehängt.