Unklar, welches E-Bike gemeint ist

lukasg 9. Juni 2026

Mir ist nicht klar, welches E-Bike hier durchfahren darf. Falls die schnellen eBikes gemeint sind, dann frage ich mich, wie sinnvoll es ist, auf Fußgängerwegen mit 45 km/h „durchzurasen“. Wäre hier nicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von zum Beispiel 20 nötig und sinnvoll?

Wer kann mich da aufklären? Und eigentlich müssten Signalisationen eindeutig sein.

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10 Kommentare

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lezurex

9. Juni 2026

Damit sind schnelle E-Bikes gemeint, die rechtlich als Mofa klassiert sind und hier daher nicht fahren dürften. Beim "E-Bike gestattet" handelt es sich seit Juli 2025 um eine Standardsignalisation, die vom Astra so zugelassen ist. Damit darf man mit dem schnellen E-Bike fahren, zeitgleich bleiben Benzin-Mofas verboten.

zwitserfietser

9. Juni 2026

Meiner Meinung nach hätte ein neues Symbol geschaffen werden müssen. Die Regelung, schnelle E-Bikes an gewissen Orten zuzulassen, wo die lauten stinkenden Mofas verboten sind, finde ich grundsätzlich gut. Aber die Signalisation ist eher nicht so optimal.

lezurex

9. Juni 2026

Mir wäre es auch lieber gewesen, man hätte endlich eine separate Kategorie geschaffen.

brummbaer

9. Juni 2026

Ja das schild ist nicht ganz klar. Aber immerhin es wird mal endlich Montiert.

Und schon wieder der mist mit 45 km/h. Erstens muss man mit dem nicht 45 km/h fahren. Ja man kann mit einem S-Pedelec auch normal fahren.
Es ist halt eine Charakterfrage, je nach Fahrprofil seine Routen festzulegen. Wenn ich nach Dietikon will und dss möglichst schnell, dann fahre ich dafür nicht der Limmat entlang, sondern entlang der Hauptstrasse, weil dort kann ich 45 km/ h fahren. Will ich es gemütlich nehmen, dann nehme ich gerne die Schweizmobil Routen.

Das S-Pedelc ist das perfekte Velo um längere Strecken zu Pendeln.

Im übrigen, ich fahre mit dem S-Pedelec in den 20er Zonen 20 und werde ich von Velos aller Arten überholt. Um den Greifensee, (genau ein solcher Weg) werde ich dauernt von Gravel und Gümmelern überholt. Rücksichtnahme ist nicht Fahrzeug abhängig sondern eine Charakterfrage.

P.S Fahre ich mit dem S-Pedelec zu schnell in der 30er Zone und werde geblictz, bekomme ich einen Einzahlungschein nach Hause. (ja ist mir schon mal passiert).

Bearbeitet: 10. Juni 2026, 03:46:46

tiez

9. Juni 2026

Danke dass du dich an die Regeln hältst, Trotzdem können wir froh sein, dass es diese Ausnahmeregelung, im Gegensatz zu unseren Nachbarländern, gibt. In Deutschland gibt es einzelne Pilot versuche, um die gleiche Regel zu testen

dominik.ogilvie

16. Juni 2026

Leider ist «das mit den 45 km/h» eine Realität, und kein Mist. Mit Schildern wie diesen schafft man neue, gravierende Probleme – bislang gibt es auf Velo-Infrastrukturen kein Tempolimit, weil Physis und Physik eine natürliche Obergrenze setzen (die auch normativ für jene wirkt, die durchaus mehr als 25 km/h in den Waden haben). Wer solche Schilder ausserhalb einer T30-Zone anbringt, handelt fahrlässig.

Ich will mich gar nicht darüber auslassen, ob S-Pedelecs regeltreu sind oder nicht. Fakt ist, dass bei diesen zusätzlich zur höheren möglichen Geschwindigkeit auch noch aufgrund des höheren Gewichts die kinetische Energie exponentiell zunimmt. Wir haben also auch bei einer identischen Quote von Regelverstössen ein markant höheres Sicherheitsrisiko für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen.

S-Pedelecs haben ihre Berechtigung, ohne Zweifel. Leider stellen sie aufgrund der nachlässigen und undurchdacht3en Reguierung durch das Astra im Moment eine Belastung für den innerstädtischen Verkehr dar. Allein an das Verantwortungbewusstsein der Lenker:innen zu appellieren, reicht nicht.

Bearbeitet: 16. Juni 2026, 07:45:52

brummbaer

16. Juni 2026

Weisst du warum es in Deutschland im verhältniss zu den Niederlanden und der Schweiz so wenig S-Pedelec unterwegs sind. Weil sie dort auf den Landstrassen mit den Autos die 100 und mehr km/h unterwegs sind Fahren müssen. Sie dürfen auch in der Stadt nicht auf den Velowegen fahren. Damit wird der Vorteil ein Langstrecken Pendel alternative zur nichte gemacht. Weil einfach zu gefährlich.
In den Niederlanden dürfen auf gewissen Abschnitten auch Roller (45 km/h) Roller auf dem Radweg fahren und es Funktioniert.

Falls ihr eine Regelnung wie in Deutschland wollt, dann verkaufe ich mein S-Pedelec und werde mir auf meine alten Tage noch ein Auto Anschaffen um in Frühschicht oder von der Spätschicht wieder nach Hause zu kommen.
P.S Sogar in Dänemark insb. Kopenhagen wurden die Radwege für S-Pedelc freigegenben. In den Niederlande läuft ein Versuch mit Wahlweiser Wahl, zwischen Strasse und Radweg. (von mir bevorzugt)

dominik.ogilvie

16. Juni 2026

Denkst Du, mit einem Appell an Toleranz und Rücksichtnahme ist es getan?

brummbaer

16. Juni 2026

Macht man ja bei den "normalen" Velos ja auch. Dort gibt es auch solche die keine Rücksicht nehmen. Was nun?

Ich habe es schonmal erwähnt. Meine Knieverletzung, die mich zwingt auf länger Distanzen und Steigungen ein E-Bike zu nehmen. Verdanke ich einem Rücksichtslosen Velofahrer der mich als Fussgänger umgenietet hat. (war nicht in Zürich) aber egal.

Komisch ist ich fahre im Velotunnel zwischen 20 und 25 km/h überholt werde ich meistens von normalen Velos (weil kein Tacho oder so) Auch in anderen Begenungszonen passiert mir das dauernd.
Also hör bitte so zu tun als nur die S-Pedelc fahrer die Bösen und Rücksichtslosen sind. Klar gibt es darunter auch Idioten. Aber hier kommts, die sind nicht komplett Anonym unterwegs, die haben ein Nummernschild und wenn sie zu schnell durch die 30er Zone brettern werden sie gebittz. Ich muss zu meiner Schande zugeben das ich auch schon Post von der Stapo bekam.
Das die korrekt angebracht werden, könnte die Polizei mal Kontrollieren.
(Nein ich will keine Nummernschilder für Velos)
Weisst du was das Resultat ist. Wie in Deutschland es fahren einfach getunte E-Bikes ohne Versichungschutz durch die gegend.

Bearbeitet: 17. Juni 2026, 04:35:15

maui

9. Juni 2026

Die genaue Aufteilung nach Schweizer Recht:

Langsame E-Bikes (bis 25 km/h Tretunterstützung):

Diese gelten rechtlich als Leicht-Motorfahrräder.
Sie sind normalen Fahrrädern gleichgestellt und dürfen ohnehin auf Rad- und Fusswegen mit Velo-Erlaubnis fahren.

Schnelle E-Bikes (bis 45 km/h / S-Pedelecs):

Diese gehören zur Kategorie der Motorfahrräder (gelbe Nummer). Durch das obere, dreigeteilte Verbotsschild ("Verbot für Motorräder, Motorfahrräder und Autos") wären sie eigentlich komplett gesperrt. Das Zusatzschild "E-Bike gestattet" hebt dieses Verbot jedoch explizit für sie auf, sodass sie hier mit eingeschaltetem Motor durchfahren dürfen

Ich wäre aber auch grundsätzlich für die Geschwindigkeitsbegrenzung und nicht die Verteufelung der Schnellen e-Bike.

Zudem fand ich die Regel vorher, die auch ohne Zusatzschild das befahren ohne eingeschaltetem Motor (bzw. das erlaubte langsam fahren) viel besser.

Und halte die Gesetzesänderung von SVP Rösti für ziemlichen Schwachsinn (sorry die Ausdrucksweise)