RABR einrichten
Kein Konflikt mit Fussgänger, da sie gleichzeitig auch rot haben.
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Offizielle Antwort
Allfällige Konflikte mit den Fussgänger*innen im wegführenden Ast ist dem Bundesamt für Strassen Astra einigermassen egal. Wichtig ist anscheinend, dass es eine Zuführung gibt, weil sonst die Velos Schlangenlinien fahren oder übers Trottoir ausweichen, um vom RABR zu profitieren (nein, tun sie nicht, das haben wir untersucht).
Kurz: Mit den derzeit geltenden RABR-Kriterien ist hier kein RABR möglich, weil es keine Velozuführung hat.
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4 Kommentare
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Konto erstellenStadt Zürich
13. Mai 2026
Allfällige Konflikte mit den Fussgänger*innen im wegführenden Ast ist dem Bundesamt für Strassen Astra einigermassen egal. Wichtig ist anscheinend, dass es eine Zuführung gibt, weil sonst die Velos Schlangenlinien fahren oder übers Trottoir ausweichen, um vom RABR zu profitieren (nein, tun sie nicht, das haben wir untersucht).
Kurz: Mit den derzeit geltenden RABR-Kriterien ist hier kein RABR möglich, weil es keine Velozuführung hat.
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françois_delafontaine
14. Mai 2026
Nein, tun sie nicht: Schlangenlinien/übers Trottoir fahren, oder profitieren?
Falls nicht Schlangenlinien fahren: freut mich. Dann kann mans ja einrichten.
Falls nicht profitieren: ich würde behaupten die Anfrage kommt von einer Person die das Gefühl hat sie würde von einem RABR profitieren.
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noctua
14. Mai 2026
Wollen und Dürfen sind nicht dasselbe. Die Verantwortlichen der Stadt müssen sich an Gesetze resp. die Signalisationsverordnung halten. Verkehrsrecht ist Bundessache, somit würde dein Wunsch lediglich durch eine Verordnungsnpassung durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) möglich. Und wie die Stadt schreibt: das ASTRA will nicht.
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Stadt Zürich
15. Mai 2026
Genau so ist es, @noctua. Wollen ja, dürfen nein.
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