RABR einrichten

dieghe 12. Mai 2026

Kein Konflikt mit Fussgänger, da sie gleichzeitig auch rot haben.

Wurde dieser Spot verbessert?

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Offizielle Antwort
Allfällige Konflikte mit den Fussgänger*innen im wegführenden Ast ist dem Bundesamt für Strassen Astra einigermassen egal. Wichtig ist anscheinend, dass es eine Zuführung gibt, weil sonst die Velos Schlangenlinien fahren oder übers Trottoir ausweichen, um vom RABR zu profitieren (nein, tun sie nicht, das haben wir untersucht).

Kurz: Mit den derzeit geltenden RABR-Kriterien ist hier kein RABR möglich, weil es keine Velozuführung hat.

4 Kommentare

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Stadt Zürich

13. Mai 2026

Allfällige Konflikte mit den Fussgänger*innen im wegführenden Ast ist dem Bundesamt für Strassen Astra einigermassen egal. Wichtig ist anscheinend, dass es eine Zuführung gibt, weil sonst die Velos Schlangenlinien fahren oder übers Trottoir ausweichen, um vom RABR zu profitieren (nein, tun sie nicht, das haben wir untersucht).

Kurz: Mit den derzeit geltenden RABR-Kriterien ist hier kein RABR möglich, weil es keine Velozuführung hat.

Nein, tun sie nicht: Schlangenlinien/übers Trottoir fahren, oder profitieren?
Falls nicht Schlangenlinien fahren: freut mich. Dann kann mans ja einrichten.
Falls nicht profitieren: ich würde behaupten die Anfrage kommt von einer Person die das Gefühl hat sie würde von einem RABR profitieren.

Bearbeitet: 14. Mai 2026, 07:22:38

noctua

14. Mai 2026

Wollen und Dürfen sind nicht dasselbe. Die Verantwortlichen der Stadt müssen sich an Gesetze resp. die Signalisationsverordnung halten. Verkehrsrecht ist Bundessache, somit würde dein Wunsch lediglich durch eine Verordnungsnpassung durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) möglich. Und wie die Stadt schreibt: das ASTRA will nicht.

Stadt Zürich

15. Mai 2026

Genau so ist es, @noctua. Wollen ja, dürfen nein.