Achtung, hier kriegt man ungerechtfertigte Bussen als Velofahrerin oder Velofahrer!

rereheoe 16. Apr. 2026

Bei dieser Strassenquerung hat es ein Lichtsignal für Fussgänger, welches für Velofahrende nicht verpflichtend ist.

Ich habe mit gebotener Vorsicht die Veloüberfahrt der Strasse genutzt und wurde dann von einem Polizisten angehalten und hab eine Busse (Missachtung eines Rotlichts) erhalten, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Auch eine längere Diskussion hat nichts genützt. Er hat nur gemeint, es sei ja klar, dass man das nicht dürfe...

Mein darauf eingereichter Einwand wurde nicht wirklich geprüft (habe mich beim ASTRA, bei der DAV der Stadt Zürich, meiner Rechtsschutzversicherung und beim kantonalen Amt für Mobilität erkundigt und wurde mir von allen Stellen bestätigt, dass das Fussgänger-Rotlicht für Velos nicht verpflichtend ist).

Zitat:
"Wird durch die Stadtpolizei eine Übertretung festgestellt, wird eine Ordnungsbusse ausgesprochen.
Da Sie vor Ort Kontakt mit dem Polizisten hatten, welcher Ihnen die Bussen ausgestellt hat, gehen wir davon aus, dass Ihnen der Sachverhalt bereits erläutert wurde. An der auferlegten Busse halten wir daher fest."

Aber ist ja klar, Polizei stützt die Polizei und es ist nicht denkbar, dass jemand bei der Polizei einen Fehler machen könnte oder die Gesetzeslage für Verkehr nicht in jedem Detail kennt.

(gemäss Signalisationsverordnung Art. 68:
... Lichter mit Fussgängersymbol richten sich an Fussgänger; diese dürfen die Fahrbahn oder den Gleisbereich nur betreten, wenn das Symbol grün aufleuchtet. Beginnt es zu blinken oder erscheint ein gelbes Zwischenlicht oder sofort das rote Licht, müssen die Fussgänger die Fahrbahn oder den Gleisbereich ohne Verzug verlassen.

Lichter mit Fahrradsymbol richten sich an Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern. Für die Bedeutung der Lichter gelten die Absätze 1–4.)

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28 Kommentare

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rereheoe

7. Mai 2026

Ein kurzes Update zu diesem Thema. Nach Einbringen einer Beschwerde beim Sicherheitsdepartement wurde die Busse nun annulliert, weil mir kein Fehlverhalten angelastet werden kann. Hiermit ist also auch von der Stadtpolizei offiziell bestätigt, wie die Rechtslage aussieht. Ich bin erleichtert!

zh2000

7. Mai 2026

Sehr gut. Danke für das Update!

Nachdem ich durch diesen Post erstmals (Schande über mich: Ich habe es als erfahrener Radler wie anscheinend auch viele Rennleiter tatsächlich nicht gewusst!) erfahren habe, dass ich hier als Radfahrender mit der gebotenen Vorsicht tatsächlich bei Fussgänger-Rot queren darf (...), habe ich das als Versuch am vergangenen Freitag getestet.
Das Resultat: Bei Ankunft auf der gegenüberliegenden Seite schrie mich ein rot angelaufener Radler ausser sich vor Wut an, dass ich eben genau ein solcher Blödmann sei, welcher die Radler noch tiefer in Verruf bringe.
Ich versuchte ihn zu beruhigen und aufzuklären. Er wollte nicht...
Versprochen: Es bleibt bei diesem einen Versuch, weil ich vor so vielen Zuschauer nicht gerne angeschrien werde! Ist eine unangenehme und oft stressige Situation ;-)

Lieber Leo Securo:
Hilf uns mit deinem Elan und deiner Erfahrung, solche Sachen unter die Leute zu bringen. Wie auch das unbekannte kleine, schwarze Täfeli mit gelbem Velööli drin, welches mir beim RABR dauernd Hupen von unwissenden MIV-Piloten beschert.

Wissensstand beim Rotlicht für Fussgänger: Geschätzte 0.5 Promille der Verkehrsteilnehmenden/Rennleiter

Wissensstand beim RABR: Max. 10% der Verkehrsteilnehmenden. Bei den Rennleitern erwarte ich da natürlich minimal 100%

velolove

17. Apr. 2026

Es wäre schön, wenn solche Fragen offiziell und verbindlich geklärt werden könnten. In Opfikon gibt es doch den Spot (vor der Migros Glattpark), wo ein Velofahrer gebüsst wurde, weil er bei Füssgängergrün einem querenden Auto mit gelb blinkender Ampel keinen Vortritt gewährte

zh2000

17. Apr. 2026

Das ist korrekt. Bei Konfliktgrün hat man auf dem Velo keinen Vortritt. Ausser man steigt ab und schiebt.

lezurex

17. Apr. 2026

@maui Stellungnahmen von diversen zuständigen Stellen findest du oben im Post und unten in Kommentaren von rereheoe. Alle davon widerlegen deine Annahme, dass Fussgänger-Rot auch für Velos gälte.

Es ist sicherlich ratsam (insbesondere bei viel Verkehr), sich als querendes Velo an der Fussgänger-Ampel zu orientieren, wenn keine Veloampel vorhanden ist, es ist aber nicht verboten, diese als Velo zu überfahren. FG-Ampeln gelten für Fussgänger, Velo-Ampeln für Velos, kombiniert für beide, ganz einfach, so ist die Rechtslage.

Sind an einer Kreuzung keine Ampeln für dein Verkehrsmittel vorhanden, gelten Verkehrsschilder. Fehlen auch diese wie in dem Fall hier, gelten die allgemeinen Vortrittsregeln. Was hier bedeutet: Velo hat kein Vortritt, da es von einem Veloweg kommt. Solange also kein Auto kommt, darf man fahren.

Ich wünsche dir viel Kraft und Mut, diese Busse (zurecht) anzufechten.

rereheoe

7. Mai 2026

Danke! Deine Unterstützung hat geholfen!

amateur

16. Apr. 2026

Velofurten sind eh eine Grauzone...

Du solltest das wohl weiterziehen, um diese offenbar falsche Praxis der Stapo zu stoppen. Allerdings kann es schnell recht teuer werden, wenn du dann doch nicht recht bekommst. Mir scheint die Signalisationsverordnung sagt nichts konkretes, man kann nur indirekt schliessen. Gibt es bereits Urteile von Gerichten dazu?

@maui Kannst du deine Gegenthese mit konkreten Artikeln aus der Signalisationsverordnung oder anderen konkreten juristischen Quellen belegen? Ich meine du übersiehst, dass es sich um eine Velofurt handelt.

maui

16. Apr. 2026

Liebe @Stadt-Zürich
Bitte hier um eine Stellungnahme.
Offenbar kennt so mancher Kommentarschreiber die Grundregeln nicht.
Besten Dank.

dieghe

16. Apr. 2026

Ja, tatsächlich

zh2000

16. Apr. 2026

Diese Busse musst du weiterziehen. Und falls dies nicht mehr möglich sein sollte, an den Ombudsmann wenden. Ziemlich bedenklich, dass die Stapo solche elementare Verkehrsregeln nicht zu kennen scheint!

Bearbeitet: 7. Mai 2026, 14:35:19

maui

16. Apr. 2026

Habe ich das richtig verstanden. Du bist bei Rot für Fußgänger über den Zebrastreifen gefahren und gebüßt worden und meldest das jetzt HIER ? 🤡

Da habe ich 0 (null) Verständnis !
Die Busse hast Du Dir zu recht eingefangen und dass Du dass HIER bringst finde ich unterste Schublade. 👎
Genau wegen so Velofahrer die sich nicht an die Regeln halten wird jeweils über die Velofahrer her gefallen...
Danke für gar nichts.

Natürlich gilt das Rotlicht nicht nur für Fußgänger sondern AUCH für Velofahrer ! 🙈

ps.
Wenn es KEIN Lichtsignal hat darf man über den Fußgänger streifen fahren, hat dann aber KEIN Vortritt !
Wenn man als Radfahrer über den Fußgänger streifen möchte und Vortritt haben will, so muss man eben kurz absteigen und das Velo schieben.
Es heißt ja auch FUSSgängerstreifen.



zh2000

16. Apr. 2026

Wenn man fährt, gilt das Fussgänger-Rotlicht nicht. Ausser es hätte ein Velosymbol.

Gleiche Logik, weshalb man keinen Vortritt hat, wenn man über einen Fussgängerstreifen ohne Lichtsignal fährt. Und bei Konfliktgrün auch nicht.

Velo = Fahrzeug, nicht Fussgänger

Bearbeitet: 16. Apr. 2026, 19:16:48

maui

16. Apr. 2026

Rot ist Rot. Das gilt Ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmer.
Die Grundregeln sollte man schon kenne wenn man unterwegs ist egal ob zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem Auto !

maui

16. Apr. 2026

Die wichtigsten Regeln und Gesetze in der Schweiz (Signalisationsverordnung SSV):
Rote Fussgängerampel:
Rote Ampeln gelten auch für Velofahrende, sofern keine spezielle Veloampel vorhanden ist.
Rechtsabbiegen bei Rot (RABR): Seit dem 1. Januar 2021 ist es Velos gestattet, an einer roten Ampel nach rechts abzubiegen, aber nur, wenn dies durch ein spezielles Zusatzschild (schwarze Tafel mit gelbem Velo und Pfeil nach rechts) ausdrücklich erlaubt ist.Vortritt:
Beim Rechtsabbiegen bei Rot (mit Zusatzschild) müssen Sie Fussgängern und dem Verkehr auf der Querstrasse den Vortritt lassen.Kein Zusatzschild = Verbot: Fehlt das gelbe Schild, ist das Überfahren der Linie bei Rot verboten.
Fussgängerstreifen: Es ist zwar nicht verboten, mit dem Velo über einen Fussgängerstreifen zu fahren, aber Sie haben dabei keinen Vortritt gegenüber dem Autoverkehr, im Gegensatz zu Fussgängern

dieghe

16. Apr. 2026

Also hier kann man eben nebenan fahren, nicht auf den Zebrastreifen. Und unten steht ja explizit vom DAV, dass hier rot nicht für Velos gilt (wegen den abbiegenden Auto). Bedeutet natürlich nicht, dass man Vortritt hat. Ich glabe du vermischt hier ein Paar Sachen.

Bearbeitet: 16. Apr. 2026, 20:02:03

zh2000

16. Apr. 2026

@maui: Chatgpt hilft bei kniffligeren juristischen Fragen nicht weiter, da oft falsch.

Rot ist rot, wenn es ein normales Strassenlichtsignal ist. Aber Fussgängerlichtsignale gelten nur für Fussgänger. Ganz einfach.

dieghe

16. Apr. 2026

@maui Hast du hier tatsächlich einen LLM gefragt und Copy/Paste gemacht?? Aufpassen bei der Nutzung dieser Tools, die können gebogen werden was das Zeugs hält. Wenn du nachfragst, mit der Fahrspur neben dem Fahrradstreifen heisst es von der LLM plötzlich, dass die Fussgängerampel für Velos NICHT zählt. Die LLM hat es gesagt, also muss es stimmen!1!1!

Bearbeitet: 16. Apr. 2026, 19:59:11

brummbaer

16. Apr. 2026

Hier gibt es eine seperate Velofurt. Die darf von den Velos auch befahren werden, wenn die Fussgängerampel Rot zeigt. Da nur ein Fussgängersymbol angezeigt wird. Wird nur ein Velosymbol angezeigt gilt es nur für Velos und Mofas und wenn beides angezigt wird für beide. Sonst würden die ja so keinen Sinn machen.

So langsam bin ich für einen Velofahrausweis. Der Mofaausweis würde schon genügen.

arena67

16. Apr. 2026

In der Schweiz gilt die Fußgängerampel grundsätzlich auch für Radfahrer, sofern keine separate Veloampel vorhanden ist.

dieghe

16. Apr. 2026

Bitte mit Referenz, sonst kann da jeder was behaupten

Bearbeitet: 16. Apr. 2026, 16:41:23

rereheoe

16. Apr. 2026

ja genau, das würde mich auch sehr interessieren, was die Grundlage für diese Aussage ist.

Habe mich an verschiedenen Stellen informiert wegen dieser Situation und hier z.B. die Bestätigung vom ASTRA:
Sie haben die geltenden Signalisationsbestimmungen korrekt wiedergegeben. Lichtsignale mit Fussgänger-Symbol richten sich an Fussgängerinnen und Fussgänger, während Lichtsignale mit einem Fahrrad-Symbol von Lenkerinnen und Lenkern von Fahrrädern und Motorfahrrädern zu beachten sind.

In der von Ihnen geschilderten Situation ist die Querung für den Radverkehr grundsätzlich unabhängig von der Fussgängerampel zu beurteilen. Das bedeutet, dass Sie die Strasse an der für den Radverkehr vorgesehenen Stelle auch dann überqueren dürfen, wenn die Fussgängerampel Rot zeigt, sofern kein für den Radverkehr massgebendes Lichtsignal vorhanden ist.

Voraussetzung ist dabei stets, dass der vortrittsberechtigte Längsverkehr nicht beeinträchtigt wird. Die Querung hat zudem mit der gebotenen Vorsicht und einer den Umständen angepassten Geschwindigkeit zu erfolgen.

rereheoe

16. Apr. 2026

Hier noch die Beurteilung der DAV zu der Situation:
Gemäss Rechtsdienst der Dienstabteilung Verkehr ist es tatsächlich erlaubt, bei Rot zu fahren, sofern der Übergang nicht explizit durch eine Veloampel oder ein Velo in der Ampelmaske geregelt ist. Dabei haben Sie natürlich, wie Sie richtig vermuten, kein Vortritt. (...). Ob andere Juristen oder Juristinnen oder die Polizei diese Regel anders auslegen, können wir nicht abschliessend beantworten. Auf jeden Fall dürften praktisch alle anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen diese Regel nicht kennen und vermuten, dass Sie den Fussgängerstreifen oder die Velofurt illegal befahren.

Der Grund, weshalb es an der Thurgauerstrasse und andernorts zwar eine Fussgänger- aber keine Veloampel hat, ist folgender: Wenn der Fussgängerstreifen Grün hat, haben auch die Autos bei der Ausfahrt (in Ihrem Foto) Grün haben. Nun ist es erlaubt, Motorfahrzeuge beim Abbiegen im Konflikt mit dem Fussverkehr freizugeben. Derselbe Konflikt mit Velo- statt Fussverkehr ist jedoch verboten.

mampa

16. Apr. 2026

Der Grund ist einfach: Diese 'Kreuzung' ist ein einmaliger Murks.
Zur Richtigstellung: Gegenüber kriegt die 'Ausfahrt' nicht 'grün', sondern eine den MIV noch kompletterer verwirrende Gelbblinkphase, welche ihm suggeriert, ab dem Stoppbalken gegenüber dem querenden Radweg Vortritt zu haben.
Hat er aber nicht, was auch noch relativ viele Beinaheunfälle und noch viel mehr blöde Diskussionen provoziert.
Einer 'Velostadt' definitiv unwürdig!

Wie man solchen Schwachsinn bei dem gewaltigen Verkehrsaufkommen auf diese 'Kreuzung' packen konnte, ist mir ein grosses Rätsel!

zwitserfietser

16. Apr. 2026

Dieser Kommentar wurde gelöscht

Gelöscht: 16. Apr. 2026, 20:10:22

maui

16. Apr. 2026

Fehler ? Welcher Fehler.... ?

dieghe

16. Apr. 2026

Kann da wirklich nichts gemacht werden? Wäre aber nicht das erste mal, dass die mit dem Gewaltmonopol machen können was sie wollen. Evtl. Name des Polizisten notieren und Gespräch suchen zur Weiterbildung, jemand muss es ja machen, die die dafür bezahlt werden anscheinend nicht.

rereheoe

7. Mai 2026

Offenbar hat sich meine Hartnäckigkeit gelohnt, noch bevor der Rechtsweg beschritten werden musste. Die Polizei hat den Fehler eingesehen und die Busse annulliert.