Velostreifen oder Parkplatz?
Bild 1 von 18
An dieser Stelle steht oft ein Wagen auf den Velostreifen. Das müsste gelöst werden, mit dem Velo ist es sehr gefährlich.
Siehe hinzugefügte Fotos vom 30. Januar 2026. Der Wagen war um 12:52 Uhr da. Um 13:28 Uhr war er immer noch dort. Die Polizei ist einfach vorbeigefahren und hat ihn ignoriert.
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Offizielle Antwort
Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht.
23 Kommentare
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13. Aug. 2026
Liebe Follower dieses Spots, ich bin in den vergangenen Monaten hier immer wieder durchgefahren und mir ist aufgefallen, dass immer derselbe Wagen auf dem Velostreifen parkiert ist, mit dem Kennzeichen AG 259 218. Es ist nicht der einzige Wagen, der hier parkiert, aber dieser scheint es sich dort am gemütlichsten zu machen.
Er beliefert wahrscheinlich eines der Geschäfte bei Sternen Oerlikon. Kann man da etwas unternehmen? Den Besitzer kontaktieren?
Danke für eure Mithilfe! Bald kann ich ein Fotoalbum von diesem Spot machen! Yuhui
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logre
10. März 2026
An dieser Stelle stehen ständig Wagen (siehe neue Bilder). Kann man wirklich nichts unternehmen?
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resignationsenthusiast
10. März 2026
Schönes heraufgeladenes Foto vom 08.02.2026: Das habe ich noch gar nicht gesehen!
War damals aber auch gar ein Hudelwetter, um auszusteigen und einzuschreiten! Da siehst Du schön, was unternommen werden kann! Ob Frühjahr, Sommer, Herbst oder Winter! Irgendetwas verhindert das motivierte Reingrätschen immer!
Wobei: Wir haben ja eine neue, topmotivierte Regierung mit vielen guten Vorsätzen!
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logre
10. März 2026
Ha, am 08.02.2026 habe ich zwei Bilder hochgeladen un zu donunentieren, dass der Wagen länger als die “erlaubten” 15 Minuten da stand.
Auf jeden Fall freue mich auf die kreative Lösungen und Prioritäten der neuen Regierung!
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logre
28. Jan. 2026
Diese Stelle ist praktisch eine Ladestation geworden. Siehe hinzugefügte Fotos. Ich empfinde es als sehr gefährlich, “erlaubt für max 15 Minuten” hin oder her. Könnte man bei Sternen Oerlikon einen Abstellplatz für Lieferwagen einrichten? @stadt
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zh2000
28. Jan. 2026
Das mit den 15 Minuten stimmt nicht einmal...
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resignationsenthusiast
28. Jan. 2026
Und, dass man in Kreuzungen/direkt vor LSA auf den mit ausgezogenen GELBEN Linien infrastrukturell natürlich perfekt abgeschotteten Radstreifli überhaupt ohne Notfall anhalten darf, wäre mir auch neu.
Aber in Zürich wird auch immer wieder viel Neues (keine Diskussion über 'sinnvoll'!!!) erfunden.
Quatsch: Das ist VERBOTEN, aber aus Bequemlichkeitsgründen bis zur Sinnlosigkeit geduldet. Schaut euch das Foto mit der Dame und Kind im Sitzli an: Lächerlich, solchen Schmarren zu behaupten!
Solche Behauptungen sind kriminell verharmlosend!!!
PS: Und immer sind auch die Post-Helden auf solchen Deppen-Fotos verewigt, beurk!!!
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amateur
28. Jan. 2026
Ich bin mir leider nicht so sicher, dass das in der Stadt Zürich "verboten" ist.
Die Stadt schreibt "Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht."
Abgesehen davon, dass an die Viertelstunde nicht glaube (gemäss neuerer Rechtssprechung gibt es keine solche Grenze), die Tücke liegt im Nebensatz "...wenn wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht."
Es geht um die Zumutbarkeit für den Lieferanten, wenn er 10m/20m/50m/100m/150m laufen müsste, um das gefährliche Halten auf Velostreifen und/oder Trottoir zu vermeiden. Wo ist das festgelegt?
Niemand weiss. Um sachdienliche Hinweise wird gebeten 🤷
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amateur
27. Aug. 2025
@Stadt "Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht."
Wo steht das mit der Viertelstunde Warenumschlag festgeschrieben? Meines Wissens ist diese Begrenzung seit folgendem Urteil des Zürcher Obergerichts obsolet: https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SU170031-O1.pdf
Und was bedeutet "wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht"? Entscheidende Frage: wie gross ist die Distanz zwischen Halteplatz und Lieferort, welche als zumutbar gilt?
Es gibt nicht nur diese, sondern zahlreiche weitere ungeklärte Fragen, siehe auch die Kommentare von zh2000 und lezurex.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könnt! Danke!
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tsüri_style
30. Jan. 2026
Lufterfrischer-Gate👀
no joke, mwn gilt die 15 min Regel nicht für wildes Parkieren, sondern für die explizit ausgewiesenen Umschlagszonen… der Rest dürfte einfach ein urbaner Mythos sein, der hier auch noch von offizieller Seite reproduziert wird….
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simonp
27. Aug. 2025
Siehe auch:
Veloweg trotz Halteverbottafel seit Jahren täglich zuparkiert - Vorschlag Anlieferungskonzept anpassen
Veloweg wird oft missbraucht
Jeden Tag wird dieser Velostreifen als Ablagestation benutzt
Tägliche Blockade Bergstrasse - Saison 2024 gestartet
Hier ist kein Parkplatz aber…
Velostreifen Bergstrasse täglich zugeparkt! Was macht die Polizei?
Davon haben wir langsam keine Geduld mehr...
Velostreifen = billiger Lieferungsparkplatz ???
Jeden Tag das gleiche Theater - Veloweg wird ständig blockiert
Leider macht die Stadt gar nichts und ignoriert das Problem und das Risiko für Velofahrende. Wirklich schlimm, hat sich auch wieder heute morgen gezeigt...
Veloweg trotz Halteverbottafel seit Jahren täglich zuparkiert - Vorschlag Anlieferungskonzept anpassen
23. Juni 2025 – simonp
Bergstrasse 157, 8032, Zürich, Schweiz
Veloweg wird oft missbraucht
27. Apr. 2025 – simonp
Uraniastrasse 14, 8001, Zürich, Switzerland
Jeden Tag wird dieser Velostreifen als Ablagestation benutzt
10. Okt. 2024 – simonp
Limmatquai 1, 8001, Zürich, Schweiz
Tägliche Blockade Bergstrasse - Saison 2024 gestartet
9. Jan. 2024 – simonp
Bergstrasse 117, 8032 Zürich, Schweiz
Hier ist kein Parkplatz aber…
12. Okt. 2023 – simonp
Gessnerallee 2, 8001 Zürich, Suisse
Velostreifen Bergstrasse täglich zugeparkt! Was macht die Polizei?
21. Juni 2023 – simonp
Bergstrasse 156, 8032 Zürich, Suisse
Davon haben wir langsam keine Geduld mehr...
26. Okt. 2022 – simonp
Dufourstrasse 2, 8008 Zürich, Schweiz
Velostreifen = billiger Lieferungsparkplatz ???
24. Juni 2022 – simonp
Bergstrasse 125, 8032 Zürich, Schweiz
Jeden Tag das gleiche Theater - Veloweg wird ständig blockiert
8. Dez. 2021 – simonp
Neumünsterstrasse 32, 8008 Zürich, Schweiz
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zh2000
26. Aug. 2025
Dieser Kommentar wurde gelöscht
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michid
26. Aug. 2025
Hier die Einschätzung von Pro Velo Zürich: https://www.provelozuerich.ch/magazin/velo-politik-bau/was-sagt-das-gesetz-zu-lieferwagen-auf-dem-velostreifen/ mit einen Zitat der Kantonspolizei:
"Fahrzeuge dürfen zum Güterumschlag auf der Strasse abgestellt werden, wenn sie nicht ausserhalb der Strasse oder abseits des Verkehrs halten können» (Art. 21 Abs. 2 VRV). An Stellen, wo sie dadurch den Verkehr gefährden könnten, sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen. Dabei sei die Ladetätigkeit aber ohne Verzug zu beenden"
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rizcasimir
26. Aug. 2025
ich dachte es müsse aktiv Warenumgeschlagen werden (hier sieht man Niemand der aktiv ist) und nur wenn der Veloverkwhr nicht behindert wird. ist dies nicht so?
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brummbaer
26. Aug. 2025
Naja. Das Foto ist jetzt nicht das beste, was das Licht angeht. Wenn die Pallette mit den Waren ganz hinten an der Wand ist, dann erkennst du den Fahrer nicht auf dem Foto.
Es ist so, es muss aktiver Warenumschlag stattfinden, das heisst aber nicht das er sich nicht mit den Waren vom Fahrzeug entfernen darf, also mit die Palletten auch in den Laden ziehen darf.
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Stadt Zürich
26. Aug. 2025
Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht.
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pinkisdead
26. Aug. 2025
Wer kontrolliert denn die Zeit? 🙃
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zh2000
26. Aug. 2025
So abschliessend klar ist dies nicht:
Gemäss Art. 40 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) dürfen mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzte Radstreifen nur von anderen Fahrzeugen befahren werden, sofern dadurch der Fahrradverkehr nicht behindert wird. Dabei erscheint es aufgrund von Sinn und Zweck der entsprechenden Regelung naheliegend, dass dies für das Abstellen von Fahrzeugen auf Velostreifen umso mehr gelten muss, auch wenn in Art. 18 Abs. 2 VRV das freiwillige Halten auf Radstreifen nicht explizit aufgeführt wird.
Mich würde daher Wunder nehmen, mit welcher rechtlichen Begründung die Stadt Zürich diesbezüglich offenbar zu einer anderen Einschätzung gelangt. Meines Wissens existieren nämlich keinerlei Urteile, aus denen etwas anderes hervorgehen würde. Und solange dies der Fall ist, ist für mich unverständlich, weshalb eine Stadt, die zur Velostadt werden will, ohne Not eine derart autofreundliche Praxis anwendet.
Zudem liessen sich allfällige rechtliche Unklarheiten ohne Weiteres dadurch beheben, dass an solchen Stellen ein zusätzliches Halteverbot verfügt wird. Dann wäre die Rechtslage abschliessend klar und es bestünden keinerlei Zweifel mehr daran, dass auf den dortigen Velostreifen nicht angehalten werden darf.
Wobei wir dann aber wieder bei der fehlenden Durchsetzung durch die Stapo wären, was jedoch ein anderes Thema ist...
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lezurex
26. Aug. 2025
Halten auf dem Velostreifen ist in der Ordnungsbussenverordnung unter Position 222.2 explizit aufgeführt, macht 80 Franken, und zwar sofort, ohne Zeitverzögerung. Nimmt man 223 hinzu, wo nur von der Parkierung neben einem Velostreifen die Rede ist, ergibt sich, dass man NEBEN dem Velostreifen zu halten hat.
Ordnungsbussenverordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/93/de
Die Stadt hat insofern Recht, dass gemäss Art. 21 Abs. 2 auch im Verkehr resp. auf der Strasse gehalten werden darf. Das heisst allerdings nicht, dass das implizite Halteverbot auf dem Velostreifen plötzlich wirkungslos wird.
Erwähnter Artikel im VRV: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_21
Ich würde auch gerne wissen, wie die Stadt zu ihrem Schluss kommt.
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zh2000
26. Aug. 2025
@lezurex: Danke für die Ergänzung mit der Ordnungsbussenverordnung. Dies war mir nicht bekannt und ist ein weiteres Argument gegen die Beurteilung der Stadt...
@Stadt: Könntet Ihr dies bitte intern abklären und uns hier eine rechtliche Begründung liefern. Die Stapo scheint ja offenbar auch dieser Meinung zu sein, was allenfalls ein Grund für die ständigen Blockaden der Velostreifen darstellt... Velovorzugsroute oder Autohändler Umschlagplatz. Daher lohnt es sich, hier nachzuhaken...
Velovorzugsroute oder Autohändler Umschlagplatz
22. Okt. 2023 – velovorzugzüri
Baslerstrasse 35, 8048 Zürich, Switzerland
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brummbaer
26. Aug. 2025
Das Problem ist halt, das es zuwenige Ladeflächen gibt. Teilweise auch aus Platzgründen, besonders in den Quartierstrassen.
In Zürich fehlt ein Konzept. Zum Beispiel das Aufheben von Parkplätzen zugunsten von Lieferzonen.
Aber ganz ohne solches Szenen wird es in einer Stadt nicht gehen. Schon alleine wenn gezügelt werden muss und nein nicht vor jedem Wohaus gibt es Parkplätze die man dafür Reservieren kann.
Ich rege mich nicht über die Lieferfahrer auf, weil die bringen uns unsere Güter zu den Läden. (Ja auch zu den Veloläden ;-) )
Mich ärgert mehr die Stadt, das sie sich mit ihrer Interpretation der Regel es sich einfach macht.
Lieferzonen, wir brauchen Lieferzonen. Gegen aufheben von Autoparkplätzen zugunsten von Lieferzonen, können auch die Bürgerlichen nichts haben, hilft ja dem Gewerbe.
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dieghe
29. Aug. 2025
Obwohl ich, wie alle hier, zweifle, ob dies wirklich stimmt, seid zumindest konsequent und setzt euch doch bitte ein in dem ihr eines der vorgelagerten Parkplätze zwischen den Bäumen zu einen Warenumschlagplatz umfunktioniert!
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logre
10. März 2026
Siehe Bilder, die am 08.02.2026 hochgeladen wurden. Der Wagen stand länger als 15 Minuten da, die Polizei ist einfach vorbeigefahren.
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