Velostreifen oder Parkplatz?

logre 26. Aug. 2025

An dieser Stelle steht oft ein Wagen auf den Velostreifen. Das müsste gelöst werden, mit dem Velo ist es sehr gefährlich.

Siehe hinzugefügte Fotos vom 30. Januar 2026. Der Wagen war um 12:52 Uhr da. Um 13:28 Uhr war er immer noch dort. Die Polizei ist einfach vorbeigefahren und hat ihn ignoriert.

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Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht.

23 Kommentare

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logre

13. Aug. 2026

Liebe Follower dieses Spots, ich bin in den vergangenen Monaten hier immer wieder durchgefahren und mir ist aufgefallen, dass immer derselbe Wagen auf dem Velostreifen parkiert ist, mit dem Kennzeichen AG 259 218. Es ist nicht der einzige Wagen, der hier parkiert, aber dieser scheint es sich dort am gemütlichsten zu machen.

Er beliefert wahrscheinlich eines der Geschäfte bei Sternen Oerlikon. Kann man da etwas unternehmen? Den Besitzer kontaktieren?

Danke für eure Mithilfe! Bald kann ich ein Fotoalbum von diesem Spot machen! Yuhui

logre

10. März 2026

An dieser Stelle stehen ständig Wagen (siehe neue Bilder). Kann man wirklich nichts unternehmen?

Schönes heraufgeladenes Foto vom 08.02.2026: Das habe ich noch gar nicht gesehen!
War damals aber auch gar ein Hudelwetter, um auszusteigen und einzuschreiten! Da siehst Du schön, was unternommen werden kann! Ob Frühjahr, Sommer, Herbst oder Winter! Irgendetwas verhindert das motivierte Reingrätschen immer!

Wobei: Wir haben ja eine neue, topmotivierte Regierung mit vielen guten Vorsätzen!

logre

10. März 2026

Ha, am 08.02.2026 habe ich zwei Bilder hochgeladen un zu donunentieren, dass der Wagen länger als die “erlaubten” 15 Minuten da stand.

Auf jeden Fall freue mich auf die kreative Lösungen und Prioritäten der neuen Regierung!

logre

28. Jan. 2026

Diese Stelle ist praktisch eine Ladestation geworden. Siehe hinzugefügte Fotos. Ich empfinde es als sehr gefährlich, “erlaubt für max 15 Minuten” hin oder her. Könnte man bei Sternen Oerlikon einen Abstellplatz für Lieferwagen einrichten? @stadt

zh2000

28. Jan. 2026

Das mit den 15 Minuten stimmt nicht einmal...

Und, dass man in Kreuzungen/direkt vor LSA auf den mit ausgezogenen GELBEN Linien infrastrukturell natürlich perfekt abgeschotteten Radstreifli überhaupt ohne Notfall anhalten darf, wäre mir auch neu.
Aber in Zürich wird auch immer wieder viel Neues (keine Diskussion über 'sinnvoll'!!!) erfunden.

Quatsch: Das ist VERBOTEN, aber aus Bequemlichkeitsgründen bis zur Sinnlosigkeit geduldet. Schaut euch das Foto mit der Dame und Kind im Sitzli an: Lächerlich, solchen Schmarren zu behaupten!

Solche Behauptungen sind kriminell verharmlosend!!!

PS: Und immer sind auch die Post-Helden auf solchen Deppen-Fotos verewigt, beurk!!!

amateur

28. Jan. 2026

Ich bin mir leider nicht so sicher, dass das in der Stadt Zürich "verboten" ist.

Die Stadt schreibt "Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht."

Abgesehen davon, dass an die Viertelstunde nicht glaube (gemäss neuerer Rechtssprechung gibt es keine solche Grenze), die Tücke liegt im Nebensatz "...wenn wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht."

Es geht um die Zumutbarkeit für den Lieferanten, wenn er 10m/20m/50m/100m/150m laufen müsste, um das gefährliche Halten auf Velostreifen und/oder Trottoir zu vermeiden. Wo ist das festgelegt?

Niemand weiss. Um sachdienliche Hinweise wird gebeten 🤷

amateur

27. Aug. 2025

@Stadt "Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht."

Wo steht das mit der Viertelstunde Warenumschlag festgeschrieben? Meines Wissens ist diese Begrenzung seit folgendem Urteil des Zürcher Obergerichts obsolet: https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SU170031-O1.pdf

Und was bedeutet "wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht"? Entscheidende Frage: wie gross ist die Distanz zwischen Halteplatz und Lieferort, welche als zumutbar gilt?

Es gibt nicht nur diese, sondern zahlreiche weitere ungeklärte Fragen, siehe auch die Kommentare von zh2000 und lezurex.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könnt! Danke!

tsüri_style

30. Jan. 2026

Lufterfrischer-Gate👀
no joke, mwn gilt die 15 min Regel nicht für wildes Parkieren, sondern für die explizit ausgewiesenen Umschlagszonen… der Rest dürfte einfach ein urbaner Mythos sein, der hier auch noch von offizieller Seite reproduziert wird….

simonp

27. Aug. 2025

Siehe auch:
Veloweg trotz Halteverbottafel seit Jahren täglich zuparkiert - Vorschlag Anlieferungskonzept anpassen
Veloweg wird oft missbraucht
Jeden Tag wird dieser Velostreifen als Ablagestation benutzt
Tägliche Blockade Bergstrasse - Saison 2024 gestartet
Hier ist kein Parkplatz aber…
Velostreifen Bergstrasse täglich zugeparkt! Was macht die Polizei?
Davon haben wir langsam keine Geduld mehr...
Velostreifen = billiger Lieferungsparkplatz ???
Jeden Tag das gleiche Theater - Veloweg wird ständig blockiert
Leider macht die Stadt gar nichts und ignoriert das Problem und das Risiko für Velofahrende. Wirklich schlimm, hat sich auch wieder heute morgen gezeigt...

zh2000

26. Aug. 2025

Dieser Kommentar wurde gelöscht

Gelöscht: 26. Aug. 2025, 16:00:07

michid

26. Aug. 2025

Hier die Einschätzung von Pro Velo Zürich: https://www.provelozuerich.ch/magazin/velo-politik-bau/was-sagt-das-gesetz-zu-lieferwagen-auf-dem-velostreifen/ mit einen Zitat der Kantonspolizei:
"Fahrzeuge dürfen zum Güterumschlag auf der Strasse abgestellt werden, wenn sie nicht ausserhalb der Strasse oder abseits des Verkehrs halten können» (Art. 21 Abs. 2 VRV). An Stellen, wo sie dadurch den Verkehr gefährden könnten, sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen. Dabei sei die Ladetätigkeit aber ohne Verzug zu beenden"

rizcasimir

26. Aug. 2025

ich dachte es müsse aktiv Warenumgeschlagen werden (hier sieht man Niemand der aktiv ist) und nur wenn der Veloverkwhr nicht behindert wird. ist dies nicht so?

brummbaer

26. Aug. 2025

Naja. Das Foto ist jetzt nicht das beste, was das Licht angeht. Wenn die Pallette mit den Waren ganz hinten an der Wand ist, dann erkennst du den Fahrer nicht auf dem Foto.

Es ist so, es muss aktiver Warenumschlag stattfinden, das heisst aber nicht das er sich nicht mit den Waren vom Fahrzeug entfernen darf, also mit die Palletten auch in den Laden ziehen darf.

Stadt Zürich

26. Aug. 2025

Für eine max. Viertelstunde ist das sogar legal, wenn anderweitig keine Möglichkeit für Warenumschlag besteht.

pinkisdead

26. Aug. 2025

Wer kontrolliert denn die Zeit? 🙃

zh2000

26. Aug. 2025

So abschliessend klar ist dies nicht:

Gemäss Art. 40 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) dürfen mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzte Radstreifen nur von anderen Fahrzeugen befahren werden, sofern dadurch der Fahrradverkehr nicht behindert wird. Dabei erscheint es aufgrund von Sinn und Zweck der entsprechenden Regelung naheliegend, dass dies für das Abstellen von Fahrzeugen auf Velostreifen umso mehr gelten muss, auch wenn in Art. 18 Abs. 2 VRV das freiwillige Halten auf Radstreifen nicht explizit aufgeführt wird.

Mich würde daher Wunder nehmen, mit welcher rechtlichen Begründung die Stadt Zürich diesbezüglich offenbar zu einer anderen Einschätzung gelangt. Meines Wissens existieren nämlich keinerlei Urteile, aus denen etwas anderes hervorgehen würde. Und solange dies der Fall ist, ist für mich unverständlich, weshalb eine Stadt, die zur Velostadt werden will, ohne Not eine derart autofreundliche Praxis anwendet.

Zudem liessen sich allfällige rechtliche Unklarheiten ohne Weiteres dadurch beheben, dass an solchen Stellen ein zusätzliches Halteverbot verfügt wird. Dann wäre die Rechtslage abschliessend klar und es bestünden keinerlei Zweifel mehr daran, dass auf den dortigen Velostreifen nicht angehalten werden darf.

Wobei wir dann aber wieder bei der fehlenden Durchsetzung durch die Stapo wären, was jedoch ein anderes Thema ist...

Bearbeitet: 27. Aug. 2025, 08:15:30

lezurex

26. Aug. 2025

Halten auf dem Velostreifen ist in der Ordnungsbussenverordnung unter Position 222.2 explizit aufgeführt, macht 80 Franken, und zwar sofort, ohne Zeitverzögerung. Nimmt man 223 hinzu, wo nur von der Parkierung neben einem Velostreifen die Rede ist, ergibt sich, dass man NEBEN dem Velostreifen zu halten hat.

Ordnungsbussenverordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/93/de

Die Stadt hat insofern Recht, dass gemäss Art. 21 Abs. 2 auch im Verkehr resp. auf der Strasse gehalten werden darf. Das heisst allerdings nicht, dass das implizite Halteverbot auf dem Velostreifen plötzlich wirkungslos wird.

Erwähnter Artikel im VRV: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_21

Ich würde auch gerne wissen, wie die Stadt zu ihrem Schluss kommt.

zh2000

26. Aug. 2025

@lezurex: Danke für die Ergänzung mit der Ordnungsbussenverordnung. Dies war mir nicht bekannt und ist ein weiteres Argument gegen die Beurteilung der Stadt...

@Stadt: Könntet Ihr dies bitte intern abklären und uns hier eine rechtliche Begründung liefern. Die Stapo scheint ja offenbar auch dieser Meinung zu sein, was allenfalls ein Grund für die ständigen Blockaden der Velostreifen darstellt... Velovorzugsroute oder Autohändler Umschlagplatz. Daher lohnt es sich, hier nachzuhaken...

Bearbeitet: 26. Aug. 2025, 16:01:31

brummbaer

26. Aug. 2025

Das Problem ist halt, das es zuwenige Ladeflächen gibt. Teilweise auch aus Platzgründen, besonders in den Quartierstrassen.
In Zürich fehlt ein Konzept. Zum Beispiel das Aufheben von Parkplätzen zugunsten von Lieferzonen.
Aber ganz ohne solches Szenen wird es in einer Stadt nicht gehen. Schon alleine wenn gezügelt werden muss und nein nicht vor jedem Wohaus gibt es Parkplätze die man dafür Reservieren kann.

Ich rege mich nicht über die Lieferfahrer auf, weil die bringen uns unsere Güter zu den Läden. (Ja auch zu den Veloläden ;-) )
Mich ärgert mehr die Stadt, das sie sich mit ihrer Interpretation der Regel es sich einfach macht.

Lieferzonen, wir brauchen Lieferzonen. Gegen aufheben von Autoparkplätzen zugunsten von Lieferzonen, können auch die Bürgerlichen nichts haben, hilft ja dem Gewerbe.

dieghe

29. Aug. 2025

Obwohl ich, wie alle hier, zweifle, ob dies wirklich stimmt, seid zumindest konsequent und setzt euch doch bitte ein in dem ihr eines der vorgelagerten Parkplätze zwischen den Bäumen zu einen Warenumschlagplatz umfunktioniert!

logre

10. März 2026

Siehe Bilder, die am 08.02.2026 hochgeladen wurden. Der Wagen stand länger als 15 Minuten da, die Polizei ist einfach vorbeigefahren.