Kein Vortritt und Vertikalversätze

jbuilrikaenl 2. Juli 2025

Wenn man auf diesem Veloweg fährt muss man an der T-Kreuzung anhalten und den Autos die auf die Wehntalerstrasse wollen bzw. von dort kommen Vortritt gewähren. Ausserdem nimmt man 4 Vertikalversätze mit.

Wenn man auf der Strasse fährt hat man diese ganzen Probleme nicht, aber es ist theoretisch nicht erlaubt…

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5 Kommentare

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lezurex

2. Juli 2025

Das ist leider fast überall so. Eine Hauptstrasse für Autos ist eben noch lange keine Hauptstrasse für Velos. Gleichberechtigung wo?

cheesecake

2. Juli 2025

In anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich und Deutschland haben Velos in solchen Situationen oft Vortritt.

mikhd002

3. Juli 2025

In der Schweiz existiert eine vortrittsberechtigte Veloquerung rechtlich gar nicht.

Es soll anscheinend eine eingeführt werden, aber zuerst muss ein Pilotprojekt des ASTRA irgendwo stattfinden und wie immer dauert das ewig.

zwitserfietser

3. Juli 2025

Ich kenne tatsächlich so eine Querung. Habe mich gefragt, warum es da möglich ist aber sonst nirgends. Heisst das, die ist eigentlich nicht erlaubt?

lezurex

3. Juli 2025

Also in der VRV ist geregelt, dass Radwege (neben Grundstücksausfahrten, Feldwegen etc.) bei Einmündung auf Haupt- und Nebenstrassen keinen Vortritt haben. Das dürfte aber noch lange nicht heissen, dass man es vor Ort auch anders signalisieren dürfte. Aber wahrscheinlich gibts wieder irgendwelche Normen und wass weiss ich, die das verhindern. Die Schweiz ist diesbezüglich einfach extrem mutlos.

Alternative Lösungen mit Trottoirüberfahrt oder Führung über die Kreuzung via Velostreifen (wäre allerdings nur in eine Richtung praktikabel) wären ja auch denkbar.